Abrechnung mit privaten Krankenversicherungen: Was Sie beachten sollten

Wenn Sie in Erwägung ziehen, psychotherapeutische Leistungen in meiner Praxis in Anspruch zu nehmen, stellt sich oft die Frage, ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung (PKV) die Kosten übernimmt. In diesem Beitrag möchte ich Ihnen hilfreiche Informationen geben, damit Sie gut vorbereitet in die Klärung mit Ihrer PKV gehen können.

1. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen

Nicht jede private Krankenversicherung übernimmt automatisch die Kosten für Heilpraktikerleistungen. Viele Tarife enthalten Heilpraktiker-Bausteine, die unterschiedlich ausgestaltet sind. Daher sollten Sie vor Beginn der Therapie klären:

  • Deckung: Sind Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie abgedeckt?
  • Erstattungsgrenzen: Gibt es Höchstsätze pro Sitzung, eine maximale Anzahl von Sitzungen oder eine jährliche Begrenzung?
  • Voraussetzungen: Benötigt Ihre PKV eine ärztliche Überweisung oder eine Bescheinigung zur Notwendigkeit der Therapie?


Tipp: Rufen Sie bei Ihrer Krankenversicherung an oder prüfen Sie die Vertragsbedingungen, um Unklarheiten zu vermeiden.

2. Die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)

Die meisten privaten Krankenversicherungen orientieren sich bei der Kostenerstattung an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Diese Gebührenordnung ist allerdings seit 1985 unverändert und deckt häufig nicht die tatsächlichen Kosten moderner Behandlungen ab.

Bitte beachten Sie, dass Sie möglicherweise die Differenz aus eigener Tasche zahlen müssen.

3. Was muss auf der Rechnung stehen?

Bitte klären Sie ebenfalls mit Ihrer PKV, ob folgende Angaben auf der Rechnung ausreichen:

  • Name und Anschrift des Patienten
  • Meine Berufsbezeichnung („Heilpraktikerin für Psychotherapie“) und meine Praxisanschrift
  • Diagnosen (nach ICD-10-Kodierung)
  • Art, Umfang und Datum der erbrachten Leistungen
  • Der Gebührensatz (pro Sitzung) und die Gesamtsumme
  • Meine Unterschrift und ggf. ein Praxissiegel


Ich stelle sicher, dass alle erforderlichen Angaben auf Ihrer Rechnung korrekt und vollständig sind.

4. Schriftliche Honorarvereinbarung

Vor Beginn der Therapie schließen wir einen Behandlungsvertrag (eine Verpflichtung entsteht Ihnen daraus aber nicht). Dieser regelt z.B. meine Honorarsätze und schafft Transparenz darüber, welche Kosten auf Sie zukommen. Dies ist besonders wichtig, falls Ihre PKV nicht den gesamten Betrag erstattet.

5. Zusätzliche Anforderungen Ihrer PKV

Einige Versicherungen verlangen nach einer bestimmten Anzahl von Sitzungen einen Bericht oder eine Bescheinigung über die Notwendigkeit der weiteren Behandlung. Falls dies erforderlich ist, stelle ich Ihnen die notwendigen Unterlagen aus.

6. Zusatzversicherungen und Beihilfe

Wenn Sie eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abgeschlossen haben, prüfen Sie, welche Leistungen diese abdeckt. Auch für Beihilfeberechtigte gelten eigene Regelungen. Hier kann es sinnvoll sein, vorab bei der Beihilfestelle nachzufragen.


7. Transparenz und Kommunikation

Ich möchte, dass Sie sich voll und ganz auf Ihre Therapie konzentrieren können. Deshalb lege ich großen Wert auf transparente Kommunikation über die entstehenden Kosten. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass es keine unangenehmen Überraschungen gibt.

Falls Sie Fragen zu diesem Thema haben, sprechen Sie mich bitte an.